Porto-Reglement
Liefern wir für Kunden Briefsendungen bei der Dt. Post AG ein,
ist das Porto bis zum Versandtermin gesondert an uns zu bezahlen, da wir bei der Auflieferung das
Porto gleich entrichten müssen. Für die Portozahlung erhält der Kunde aber i.d.R. vorab
eine Portorechnung. Bitte beachten Sie:
- bei Überweisung oder Bareinzahlung muss das Porto bis zum Versandtermin 16 Uhr auf unserem
Konto gutgeschrieben sein oder bar gegen Quittung bis zum Versandtermin 16 Uhr an uns bezahlt werden.
Nachgewiesene Zahlungsanweisungen reichen NICHT !
- Scheckzahlung ist ebenfalls möglich, allerdings
verschiebt sich dann der Versandtermin bis zu dem Tag, an dem der Scheck unwiderruflich auf unserem
Konto gutgeschrieben wird.
- alternativ kann das Porto durch die Dt. Post AG durch Lastschrift
per Postcard vom Konto des Kunden / Auftraggebers abgebucht werden.
Er benötigt hierzu eine Kundennummer von der Dt. Post AG und nimmt mittels einer Postcard an deren
Lastschriftverfahren teil, die er uns hierfür zur Verfügung stellen muss (Hauptkarte oder Zweitkarte).
Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei einer Frankierung mit Freimachungsvermerk. Bitte achten Sie bei
Zahlung per Postcard auf das für die Karte vereinbarte Zahlverfahren (mit/ohne Vorlage der Karte bei der
Auflieferung, mit/ohne PIN, und eine ausreichende Deckung, die auf der Postcard eingetragen ist).
Nach dem Versand erhält der Kunde bei Barzahlung, Überweisung oder
Scheckzahlung eine exakte Portokostenaufstellung mit einer Kopie des Einlieferbelegs. Bei Zahlung per Postcard
erhält der Kunde den original Einlieferbeleg der Dt. Post AG.
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